Allgemeine Geschäftsbedingungen
Camper-Check Münsterland
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Camper-Check Münsterland – nachfolgend „Anbieter“ – und seinen Kunden über Beratungs-, Prüf- und Besichtigungsleistungen im Zusammenhang mit Wohnmobilen, Campervans, Kastenwagen, Wohnwagen und vergleichbaren Freizeitfahrzeugen.
- Leistungen des Anbieters
(1) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen insbesondere in Form von:
- Besichtigungsbegleitungen,
- Sicht- und Funktionsprüfungen,
- Einschätzungen zum allgemeinen Zustand eines Fahrzeugs,
- Beratung vor einer Kaufentscheidung,
- Dokumentation auffälliger Punkte.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung.
(3) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, schuldet der Anbieter kein Sachverständigengutachten, keine Beschaffenheitsvereinbarung und keine Garantie für Mängelfreiheit.
- Charakter und Grenzen der Prüfung
(1) Die Prüfung erfolgt grundsätzlich zerstörungsfrei, ohne Demontage und nur im Rahmen der zum Termin gegebenen Möglichkeiten.
(2) Geprüft werden nur solche Bereiche, die zum Zeitpunkt des Termins zugänglich, sichtbar und unter normalen Bedingungen überprüfbar sind.
(3) Nicht Bestandteil der Leistung sind – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – insbesondere:
- die Demontage von Bauteilen, Eingriffe in technische Systeme,
- Gasprüfung nach G607 oder HU nach § 29 StVZO,
- Werkstattdiagnosen, Reparaturen oder Instandsetzungen,
- Haftung für nicht erkennbare oder verdeckte Mängel,
- verbindliche Aussagen über verdeckte Mängel,
- rechtliche Prüfung von Kaufverträgen,
- steuerliche oder rechtliche Beratung.
(4) Auch bei sorgfältiger Prüfung können insbesondere verdeckte Mängel, später auftretende Defekte, nicht erkennbare Vorschäden oder nicht zugängliche technische Probleme unentdeckt bleiben.
- Keine Garantie, keine Gewähr für Kaufentscheidung
(1) Die Leistung des Anbieters dient der Unterstützung des Kunden bei der Bewertung eines Fahrzeugs.
(2) Der Anbieter übernimmt keine Garantie dafür, dass das Fahrzeug mangelfrei ist oder bleibt.
(3) Die endgültige Kaufentscheidung trifft ausschließlich der Kunde in eigener Verantwortung.
- Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat dem Anbieter alle ihm bekannten und für die Prüfung relevanten Informationen nach bestem Wissen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
(2) Der Kunde sorgt dafür, dass das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich und prüfbar ist.
(3) Soweit vorhanden, stellt der Kunde dem Anbieter die ihm vorliegenden fahrzeugbezogenen Informationen und Unterlagen, insbesondere Inserate, Fotos, Beschreibungen, Dokumente sowie Hinweise des Verkäufers, zur Verfügung.
- Termine
(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, einen Termin aus wichtigem Grund zu verschieben, insbesondere bei Krankheit, höherer Gewalt, unvorhersehbaren Verkehrsbehinderungen, schlechten Wetterbedingungen oder sonstigen Umständen, die die Durchführung unzumutbar machen.
(3) In diesem Fall wird ein Ersatztermin abgestimmt.
- Vergütung und Zahlung
(1) Es gilt die individuell vereinbarte Vergütung.
(2) Zusatzleistungen, Sonderaufwand oder zusätzliche Fahrtkosten werden gesondert berechnet, sofern dies vereinbart oder sachlich erforderlich ist.
(3) Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Terminabsage / Nichterscheinen / Abbruch vor Vertragsschluss
(1) Vereinbaren die Parteien telefonisch, per E-Mail oder auf sonstigem Wege verbindlich einen Termin zur Vor-Ort-Besichtigung, ist der Kunde verpflichtet, diesen Termin einzuhalten oder rechtzeitig abzusagen.
(2) Sagt der Kunde den Termin nicht rechtzeitig ab, erscheint er ohne Absage nicht zum vereinbarten Termin oder bricht er den Termin vor Zustandekommen des Vertrags über die beauftragte Dienstleistung ab, ist der Anbieter berechtigt, Ersatz der bis dahin tatsächlich angefallenen und nachweisbaren Kosten zu verlangen, insbesondere bereits angefallener Fahrt- und Reisekosten sowie sonstiger konkret entstandener Aufwendungen.
(3) Als nicht rechtzeitig gilt eine Absage von weniger als 12 Stunden vor dem vereinbarten Termin, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.
(4) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Haftung
(1) Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für verdeckte oder nicht erkennbare Mängel, für künftig entstehende Defekte oder für eine bestimmte wirtschaftliche Entwicklung der Kaufentscheidung ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Dokumentation
(1) Der Anbieter ist berechtigt, im Rahmen des Auftrags Notizen, Checklisten und Fotos anzufertigen.
(2) Diese dienen der Dokumentation der erbrachten Leistung.
(3) Soweit der Kunde hierfür im Einzelfall ausdrücklich seine Zustimmung erteilt hat, dürfen vom Anbieter angefertigte Fotos des Fahrzeugs und einzelner Fahrzeugdetails auch zu Referenz- und Werbezwecken, insbesondere für die Website, soziale Medien und sonstige Außendarstellungen, verwendet werden.
(4) Eine Verwendung erfolgt nur, soweit keine personenbezogenen Daten des Kunden oder Dritter erkennbar sind oder diese vor der Nutzung unkenntlich gemacht werden.
(5) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt im Übrigen nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
- Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Wird der Vertrag mit einem Verbraucher außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen, besteht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB.
(2) Der Anbieter informiert den Verbraucher vor Vertragsschluss nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach § 312d BGB in Verbindung mit Art. 246a EGBGB, über das Widerrufsrecht und stellt ihm ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung.
(3) Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der Anbieter bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt, wird der Anbieter erst nach Vorliegen dieser ausdrücklichen Erklärung tätig.
(4) Bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen.
- Vertragsabschrift bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Schließt der Anbieter mit einem Verbraucher einen Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen, erhält der Verbraucher alsbald eine Abschrift des unterzeichneten Vertragsdokuments oder eine Vertragsbestätigung auf Papier, sofern nicht gesetzlich eine andere Form zulässig ist.
- Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
